Der hamburgische Amtsschimmel hat nun erstmalig eine "Verlosung" im Internet erlaubt:
Hier
In Verbindung mit einem Quiz ist es als Geschicklichkeitsspiel durchgegangen. Dies ist, im Gegensatz zu den typischen Verlosungen, erlaubnisfähig. Es scheinen aber nicht alle Bundesländer diese Auffassung zu vertreten....