Kurz und knapp.
Vergiß es und buch es als Erfahrung ab:
a) Einen Veranstalter im europäischen, bzw. auch außereuropäischen Ausland auf Schadensersatz zu verklagen steht bei 5000 EUR nicht dafür (auch wenns viel Geld ist). Du wirfst gutes Geld schlechtem hinterher. (es sei denn, Du hast ne Rechtsschutzversicherung, dann kann man es mal probieren)
Die Gerichtsbarkeit ist im Ausland, Du brauchst Korrespondenzanwälte etc.
Strittig wird dann zudem, ob der Veranstalter objektiv tatsächlich einen Fehler gemacht hat. Das mußt Du ihm unter Umständen vor Gericht nachweisen. Da freuen sich höchstens ein paar Anwälte über den Fall und nicht mal die, weil der Streitwert zu gering ist.
b) Die Versicherungen der DTU, BDR etc haften alle subsidiär, d.h. wenn andere Versicherungen nicht leisten. Eine Versicherung für Schäden am Rad und anderen Sachen gibts aber nicht. Dafür würde gegebenenfalls nur der Schädiger (Veranstalter) haften müssen, (also seine Veranstalterhaftpflichtversicherug) der ist aber nicht über DTU, BDR etc versichert. Womit wir wieder bei a) wären. Dann steht eine Haftpflichtversicherung gegen Deine Ansprüche, deren Aufgabe es ist, nur dann zu zahlen, wenn Deine Ansprüche der Art und Höhe nach berechtigt sind.
Über DTU und BDR existieren gegebenenfalls Unfallversicherungen, aber mit lächerlichen Leistungen bei dauerhafter Invalidität. Soweit wird es aber hoffentlich bei Dir nicht kommen.
Gute Besserung
Gruß Nabenschalter
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