Zitat:
Zitat von LidlRacer
So eindeutig finde ich das gar nicht:
Bei einer Verlosung wären 200 Teilnehmer wahrscheinlich zu wenig.
Bei einer Versteigerung reichen 2 ernsthafte Interessenten.
Und immer noch frage ich mich, ob eine Verlosung nicht evtl. verbotenes Glücksspiel darstellt, sofern man sich das nicht irgendwie genehmigen lässt. Es ging doch vor ein paar Monaten durch die Presse, dass einige Leute ihre Häuser versteigern wollten. In Deutschland geht das normalerweise nicht.
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Es ist ein Unterschied, ob man in Deutschland Immobilien oder Mobilien verlost.
Gruß
Jürgen