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Hallo!
Also, ich bin Lehrer und es ist, zumindest in BW, so, dass zunächst einmal die Schulleitung über eine Unterrichtsbefreiung entscheidet. Diese ist in der Regel rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die Schulleitung könnte also durchaus auch eine zweiwöchige Reise erlauben.
Der Schulleiter oder die Schulleiterin würde sich im Normalfall zunächst sicherlich beim Klassenlehrer nach dem Lernverhalten usw. erkundigen. Dies ist allerdings bei einem Erstklässler, der erst vier Wochen in der Schule ist, schwierig.
Der direkte Weg übers Amt wird in den Schulen nicht so gern gesehen. Ich würde dir empfehlen den Weg über ein Gespräch mit der Schulleitung zu suchen. Wenn du glaubwürdig versichern kannst, dass dem Kind kein Nachteil durch die Reise entsteht, halte ich es für möglich, dass es klappt. Hawaii ruft in fast jedem eine gewisse "Ehrfurcht" hervor.
Erst wenn gar nichts geht, würde ich das mal rechtlich prüfen lassen. Es könnte für dein Kind eine unnötige Hypothek sein, wenn du gleich nach (oder schon vor) der Einschulung eine riesen Action veranstaltest...
Kona2010!
Geändert von Rälph (26.09.2009 um 22:45 Uhr).
Grund: Vertipper...
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