Zitat:
Zitat von DasOe
Verwirrung, nicht notwendig ... wer liest ist klar im Vorteil.
SpO:
§ 7.1.3 Wenn eine Umkleidezone und/oder Tütenablage für die Rad- und Laufbekleidung eingerichtet wird, so hat sich an dem Teilnehmer zugewiesenen Radstellplatz mit Ausnahme der Radschuhe, des Helmes, der Startnummer und ggf. einer Brille kein weiterer Ausrüstungsgegenstand zu befinden.
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Würde ich so interpretieren, dass
nichts außer Radschuhe, Helmes, Startnummer und Brille
am Rad sein darf. Den Umkehrschluss, dass die Nummer
am Rad sein muss (und nicht im Beutel) kann ich da nicht herauslesen.
Gruß Torsten,
der die SPO nicht auswendig kennt, der in Roth bisher immer die Nr im Beutel hatte und noch keine Karten dafür kassiert hat
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Dies ist das Land, in dem man nicht versteht
Dass „Fremd“ kein Wort für „Feindlich“ ist
In dem Besucher nur geduldet sind
Wenn sie versprechen, dass sie bald wieder geh'n
Es ist auch mein Zuhaus, selbst wenn's ein Zufall ist
Und irgendwann fällt es auch auf mich zurück