Wenn ich mich nicht irre, hat sich doch die Benutzungspflicht für Radwege zum 01.09.09 geändert, und nur noch dort wo es ausdrücklich verlangt ist, wird von der Stadt/Gemeinde wg erhöhter Gefahr für Radfahrer festgesetzt, besteht Benutzungspflicht, ansonsten liegt es im Ermessen des Radfahrers die Strasse zu benutzen.
Grüsse
Metronom
|