Zitat:
Zitat von tobi_nb
Das  in dem:
sollte genau darauf anspielen:
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Das habe ich mir schon gedacht.
Zitat:
Zitat von tobi_nb
Einen "wasserdichten" Gesetzestext, den auch noch jeder versteht, entwirft man nicht im Vorbeigehen, das ist klar.
Aber die Grenze zwischen Auslegung und bauernschlaue Auslegung ist i.m.A. längst überschritten. Gepaart mit einem ständigen Widersprechen von Argumenten der Gegenseite, läßt einen (mich) ziemlich arg zweifeln.
Auch die Masche "den letzten Stand der Erwiderung" zu schreiben, und so kurz vor Ablauf von Fristen schnell einen Text nachschieben, den die Gegenseite natürlich nicht mehr liest, und so in der Verhandlung eine weitere Frist zur Erwiderung beantragt, ist gruselig.
Bei mir gibts ordnerweise Erwiderungen zu Sachverhalten, die "normale Menschen" in 1min abhandeln.
Aber jetzt wird's dann doch wieder OT.
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Da wird im Rahmen dessen gearbeitet, was der Gesetzgeber der Prozessordnungen erlaubt. Der Vorwurf müsste also an den Gesetzgeber gehen, verbunden mit der Aufforderung, derartige Auswüchse durch entsprechende Änderungen zu verhindern.
Beispiel: Wenn Dir das Steuerrecht die Möglichkeit lässt, durch legale Methoden statt EUR 1000 nur EUR 200 Steuern zahlen zu müssen, was würdest Du tun?
Genauso ist es bei der Prozessführung (sagte er, obwohl er einen Gerichtssaal das letzte Mal bei seiner Vereidigung gesehen hatte). Die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten werden ausgenutzt - das ist das Wesen des Menschen.