Zitat:
Zitat von tobi_nb
Und ich bleibe dabei, es war nicht das Anliegen des (Rechts)staates, dass Anwälte mit Bauernschläue, allen möglichen Tricks und teilweise hanebüchener Auslegung von Gesetzestexten die Wahrheit bis zur Unkenntlichkeit verbiegen, als er selbige erfand.
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Aha. Dann schlag doch mal irgendein beliebiges Gesetz auf und versuche einen Pragrafen zu lesen und zu verstehen. ZB das BGB. Das gibts inzwischen auch online. Das ist in einer so verquasten Sprache geschrieben, dass sie es geradezu herausfordert, wilde Auslegungen heranzuziehen.
Beispiel gefällig?
Ich starte hiermit ein kleines Ratespiel. Was heißt unter Juristen "Beiwohnung"? Und, wer weiß das schon ohne zu googeln?? Alles klar? Das ist doch Idiotendeutsch !!!
Nur soviel zum Anliegen des Gesetzgebers.