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Zitat von bello
WIe gesagt, die Reue ist ein Faktor bei der Strafbemessung. Letztendlich wird der Richter aber ein Gesamtbild haben. Der Richter sieht den Angeklagten schließlich im gesamten Prozeß und urteilt nicht nach dem was er in der Zeitung gelesen hat. Es ist in diesem Zusammenhang immer wieder von tätiger Reue die Rede und dazu gehört: Ein echte Entschuldigung, ein Versuch von Wiedergutmachung, ein vollständiges Geständnis und Mitarbeit bei der Aufklärung. Ich halte es für schwer, so etwas über den gesamten Prozeßverlauf vorzuspielen und ich habe die Hoffnung bzw. das Vertrauen, daß die meisten Richter die nötige Menschenkenntnis besitzen.
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Da verlangst du aber (zu) viel von den Richtern.
Grade bei Sexualstraftätern und ihren "positiven" psychologischen Gutachten fällt doch immer wieder auf, daß es verdammt schwer zu sein scheint, hinter die Fassade eines Menschen zu blicken...wobei hier ein Fehlurteil meißtens wieder Menschenleben kostet.