Zitat:
Zitat von Pascal
Natürlich kann es sein. Das Gutachten ist soweit mir bekannt vom Anwalt in Auftrag gegeben worden.
Und natürlich dürfte es bei dem Lebenshintergrund des Täters nicht schwer werden, einige Punkte zusammenzutragen, die eine verminderte Schuldfähigkeit nahelegen. Nur ist eben das Gutachten nicht in erster Linie dazu in Auftrag gegeben worden, die volle Schuldfähigkeit zu bestätigen, sondern etwas zu finden, was strafmildernd wirken könnte. Genauso wie dieses Reuebekenntnis.
Und diese Zusammenhänge überblickt sogar ein Laie.
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Über die Werthaltigkeit der Gutachten und die Stichaltigkeit der Punkte, die Schudlfähigkeit und die tatsächliche Reue entscheidet aber der Richter und nicht der Laie. Fast bin ich geneigt zu sagen: Zum Glück.