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Alt 15.09.2009, 15:35   #170
Pascal
Szenekenner
 
Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 2.055
Zitat:
Zitat von Ingo77 Beitrag anzeigen
Ohne mich vor den Täter stellen zu wollen (nichts liegt mir ferner!)

Woran erkennst du den "offensichtlichen Versuch"? Hat der Täter bei seiner Entschuldigung gelacht, gestottert? Warst du dabei?
Einige Dinge sind eben "zu offensichtlich". Der Täter hat über seinen Anwalt den Gang an die Öffentlichkeit bewusst gewählt. Er hätte z.B. auch die Option gehabt, einen handgeschriebenen Brief an die Witwe zu schreiben, von dem vermutlich nie jemand Kenntnis erlangt hätte. Für das Seelenleben des Täters, so er denn tatsächliche Reue empfindet, wäre diese Option völlig ausreichend gewesen.

So denn der Täter um "Vergebung" für die Tat sucht, so muss er dies zuallererst beim Opfer bzw. den Hinterbliebenen tun und nicht in der unbeteiligten, unbetroffenen Öffentlichkeit.
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nix
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