Zitat:
Zitat von Pascal
Und wo ist dann der Zusammenhang mit dem offensichtlichen Versuch durch "Worte in den Mund legen" Strafmilderung zu erlangen? Das ist keine Verteidigung, denn es geht weder um Fakten noch um Rechtsnormen die der Täter als Laie nicht kennen kann. Das ist Effekthascherei.
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Natürlich ist das Verteidigung. Wo kommen wir denn da hin, wenn der (Pflicht-)Anwalt nicht die Interessen seines Mandaten im Blick hat? Das ist ja echt abenteuerlich...
