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Du hast mich richtig zitiert, ich schrieb davon, dass sie ihre STRAFEN (Haftstrafen für verübte Taten) absitzen, Ich schrieb nicht Sicherungsverwahrung. Irgendwo vorher habe ich vom räuberischen Diebstahl geschrieben, ein Verbrechenstatbestand, daher zwangsläufig Haftstrafe. Im Rahmen dieser Strafe muss dann entschieden werden, ob die täter nach verbüßung 2/3 Strafe usw. entlassen werden können.
Strafen, insbesondere Haftstrafen sollen eben auch die Gesellschaft schützen, es geht nicht nur um Sühne des Täters. Deshalb gibt es auch den Haftgrund der Wiederholungsgefahr. Damit der täter eben nicht weitere Taten begehen kann bis zur Aburteilung.
ich schlafe übrigens tatsächlich ruhiger wenn ich weiß das Täter auch entsprechend der Gesetze abgeurteilt werden.
Sicherungsverwahrung ist dann noch ein anderes Thema
Nochmals ich habe immer von Haftstrafen gesprochen nie von Sicherungsverwahrung. Sei dir bitte gewiss ich weiß in dem Fall wovon ich rede.
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