Zitat:
Zitat von TriBlade
Du hast nichts von dem verstanden was ich geschrieben habe. Du bringst viele Begriffe durcheinander, hätte ich Dir gerne erklärt, ist immer schön wenn man mit einem diskutieren kann und Argumente austauscht.
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Du hast in Deinen Posts explizit Freiheitsentzug aus Schutzgründen gegenüber der Gesellschaft für bestimmte straffällige Jugendliche u. junge Erwachsene gefordert (präventiv) u. das bedeutet in DE halt wie ich schrieb Sicherungsverwahrung (zusätzlich zur Haftstrafe).
"Eine kurzzeitige oder längere Inhaftierung von Personen zu Schutzzwecken nennt sich in der Bundesrepublik Deutschland Polizeigewahrsam, Unterbindungsgewahrsam oder Sicherungsverwahrung."
-qbz