Zitat:
Zitat von Thorsten
Der Zahnarzt wird für die Abtretung seiner Forderungen auch etwas an das DZR bezahlen müssen. Nur verständlich, wenn das DZR über die Bonität des Kunden Bescheid wissen will, schließlich übernehmen sie ja auch das Ausfallrisiko. Daran dürfte sich auch der hierfür zu entrichtende Betrag orientieren. Stell dir vor, der Zahnarzt vergoldet in Fließbandarbeit jedem armen Schlucker das Esszimmer (egal ob nötig oder nicht unnd immer gleich die Luxusvariante) und weiß vorher schon, dass dieser das nie bezahlen können wird. Die Kassen übernehmen davon ja nur noch herzlich wenig.
Bei jedem popeligen Handy-Vertrag unterschreibt man das gleiche, manchmal steht dort explizit die allen bekannte "Schufa" anstelle des recht weit gefassten Begriffes "Auskunftei", hinter dem sich alles und jeder verbergen kann.
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Prima, dann macht das bald jeder...ich unterschreibe sowas nicht und habe doch einen Handyvertrag, einen Arzt, einen Zahnarzt etc. Es geht auch ohne. Was interessiert mich die Forderungsabtretung bzw. die Finanzierungssituation meines Zahnarztes.