Nur zur Erinnerung:
Artikel 11 GG
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Niemand zwingt Dich zum Aufenthalt in Bayern, Du bist da völlig wahlfrei. Oder wie die Amis sagen: Leave it or love it!
Auch darf ich dich auf die 10 Kölner Gesetze, hier besonders §8 und §10 hinweisen. Es dürfte dann so langsam eng werden in D.
http://www.giselmut.de/das_koelsche_grundgesetz.htm
Zitat:
Zitat von tobyvanrattler
mann mann mann, Bayern ist ja schon ein schönes Bundesland, aber immer diese Überheblichkeit von Politikern und Verbänden
Anstatt das Sie froh sind das darüber nachgedacht wird eine weitere Großveranstaltung ins Bundesland zu bringen welches sicherlich auch gut für Werbung, zusätzliche Einnahmen etc. ist.
Nein, in Bayern gilt wie immer "kenn mer net, woll mer net" oder "was d´Baur net kennt frist er net"
Hochdeutsch: Kennen wir nicht, wollen wir nicht
völliges Unverständnis
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