Zitat:
Zitat von Helmut S
Wir haben uns wohl missverstanden. Ich frage mich lediglich aufgrund welcher rechtlichen Ligitimation permanent Veranstalterabgaben von Anderen gefordert werden, obwohl diese Anderen weder durch Zugehörigkeit ´zum Verband noch durch privatrechtliche Verträge an die vom Verband selbst erlassenen Verordnungen (z.B. SpoO, Veranstalterordnung) gebunden sind?
Darüber hinaus bin ich absolut für die Senkung der Staatsquote - glaub mir. Sogar Notfalls mit französischen Mitteln
Helmut
|
Ach so, sorry Das ist eigentlich ein sehr gute Frage ich mache mir mal ein paar Gedanken darüber. Letztlich scheint es ja so zu sein, dass die Abgabe nicht zwangsweise durchgesetzt werden kann, sonst hätte man sich schon vor Gericht getroffen
