Zitat:
Zitat von neonhelm
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Ganz einfach: Straße für uns gesperrt. Radweg nicht dazugehörend, da abgesetzt, also zulässig. Und da offiziell nicht benutzungspflichtig, besteht auch kaum Instanthaltungsaufwand. Nun aber: keine Alternative zum 'nicht benutzungspflichtigen' Radweg bedeutet?
Gruß
GrrIngo