Zitat:
Zitat von neonhelm
c) Radwegzeichen abnehmen. Das entbindet dich auch von der Benutzungspflicht. Wo kein Schild, da kein Radweg. Für die Gemeinde der billigste und einfachste Weg.
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Naja, ein Radweg ist immer noch da, wenn auch nicht mehr benutzungspflichtig. Aber hier haben einzelne Gemeinden auch schon eine Lösung für das Problem gefunden: rundes weißes Schild mit rotem Rand und einem schwarzen Fahrradsymbol. Der Rad/Fußweg verläuft daneben etwas abgesetzt, nicht mehr dazugehörend, und dennoch in Ermangelung einer Alternative benutzungspflichtig.
Gruß
GrrIngo