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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Über den Sinn und Zweck der Veranstalterabgabe
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Alt 11.08.2009, 19:20   #177
holger
Szenekenner
 
Registriert seit: 08.06.2007
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Beiträge: 324
Zitat:
Zitat von Jahangir Beitrag anzeigen
Danke! Das ist ja dann sehr aufschlussreich. Als DM ist Roth von der Veranstalterabgabe befreit, siehe


...



Die Regelung für Deutsche Meisterschaften der Langdistanz besagt eine Lizenzgebühr von Euro 7.500 + MwSt. Wenn Roth die ganzen Jahre nur 7.500,00 + MwSt an die DTU gezahlt hat, ...

Roth ist aber nicht nur DM, sondern zudem auch eine "normale" Langdistanz.
Wie Dir doch sicherlich bekannt, kann jeder Sportler dort selbst entscheiden, ob er zugleich im Rahmen der DM starten will oder nicht.
Die DM ist somit nur eine Zusatzoption, die auch "schon mal" von den deutschen Sportlern "ausgelassen" wird. Von den ausländischen Athleten ganz zu schweigen.

Somit dürfte leicht nachzuvollziehen sein, dass die Abgaben von Roth an die DTU bzw. den BTV über dem von Dir genannten Gebührensatz liegen müss(t)en.
holger ist offline   Mit Zitat antworten