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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Über den Sinn und Zweck der Veranstalterabgabe
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Alt 10.08.2009, 18:15   #125
Jahangir
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von DasOe Beitrag anzeigen
Die Unterscheidung lautet: national und international. Mein Fehler.
Falsch. Siehe § 4 Veranstalterordnung

4 Genehmigungen
§ 4.1 Triathlon-, Duathlon- und Wintertriathlonveranstaltungen, Aquathlon, Swim and Run, sowie andere Ausdauermehrkämpfe im Verbandsgebiet können:
a) Von Mitgliedsvereinen der Landesverbände der DTU,
b) von kommerziellen Ausrichtern zur Genehmigung beantragt werden.
c) Von anderen Sportverbänden weder beantragt noch genehmigt werden.
d) Der Ausrichter hat die Einhaltung der Ordnungen der DTU zu garantieren. Dem Genehmigungsantrag
liegen die Veranstalterordnung und die jeweils gültigen Beschlüsse des Verbandstages zugrunde
§ 4.2 Der Ausrichter muss die sportrechtliche Genehmigung der zuständigen Triathlonverbände (bei regionalen Veranstaltungen des Landesverbandes, in dessen Bereich die Veranstaltung stattfindet; bei überregionalen Veranstaltungen die der DTU und des zuständigen Landesverbandes), sowie die behördlichen Genehmigungen für die Wettkampfstrecken einholen.


Allein diese Bestimmung ist ein Witz.
Cengiz
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