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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Über den Sinn und Zweck der Veranstalterabgabe
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Alt 10.08.2009, 16:09   #63
Jahangir
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von psyXL Beitrag anzeigen
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die Kosten für eine Veranstaltung erst zum Zeitpunkt der Veranstaltung anfallen.

Natürlich gibt es bei dem frühzeitigen Zahlungstermin eine ordentliche Summe an Zinsen aber nicht so wie von dir dargestellt.

Des Weiteren weiß ich nicht wie du auf 4,5% kommst - schlag mal die Zeitung auf.

In vielen anderen Punkten stimme ich mit dir überein.
Meist fallen Kosten dann an, wenn die Leistung erbracht und abgenommen wird. Damit fallen die meisten - nicht alle - Kosten im Anschluss an die Veranstaltung an. Ein paar arbeiten auch auf Vorkasse. Richtig ist, dass über das gesamte Jahr ein nicht unerheblicher Kostenappart vorhanden ist. Die Veranstalterabgabe dürfte jedenfalls erst im Anschluss anfallen.
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