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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Über den Sinn und Zweck der Veranstalterabgabe
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Alt 10.08.2009, 13:01   #30
Jahangir
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von hazelman Beitrag anzeigen
lieber Cengiz,

seit es § 20 der Veranstalterordnung der DTU gibt, ist "gleiches Recht für alle" in "alles, was recht ist für die Marktmacht" umgeschrieben worden. Aber ich weiss gar nicht, wie oft ich das hier schon geschrieben hab...
Das ist aber nicht zu akzeptieren. Ich kann es zB nicht verstehen, wenn die Fraktion der GRÜNEN, auf deren Stimmen es ankommt, im Frankfurter Römer der Verlängerung des Vertrages mit XDREAM zustimmen sollte, ohne das XDream mit der DTU oder dem HTV (der eigentlich zuständige Partner, da der Begriff der "regionalen Veranstaltung" überhaupt nicht justiziabel ist) keine Vereinbarung über die Veranstalterabgabe schließt. Wir reden hier auch über Penauts, denn solange XDREAM seine eigenen Kampfrichter stellt und die Dopingproben finanziert, ist die Veranstalterabgabe verhandelbar. Ein Betrag von Euro 15,00 pro Starter erscheint mir angemessen. Was mit dem Geld passiert ist allerdings Sache der Mitglieder des HTV, zu denen sich XDream ausdrücklich nicht zählt.
Cengiz
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