Zitat:
Zitat von F 18
Ich kann nicht erkennen dass ich "flenne" aber so eine Polemik ist nicht mein Ding
Das mit der Ampel und 30er Zone erläuterst du hier im übrigen zu ersten mal (falls es dir nicht aufgefallen ist  ).
|
Falsch: Post #32:
Zitat:
Zitat von Jahangir
Die Frage wurde doch schon beantwortet. Im Zweifelsfall gilt die Straßenverkehrsordnung. Oft ist es so, dass es in der Ausschreibung explizit drin steht. Was Tempo-30-Zonen betrifft, so wird aus Opportunitätsgründen nicht so auf die Einhaltung Straßenverkehrsordnung geachtet. Wenn jedoch ein Teilnehmer in der dritten Reihe auf einer engen Straße überholt und es zum Unfall kommt, so sind mit Sicherheit die Regeln der Straßenverkehrsordnung anzuwenden. Es gilt gerade nicht das Gesetz des Stärkeren. Im Triathlon gibt es auch Regeln zum Überholen und Windschattenfahren, die sich wunderbar mit der Straßenverkehrsordnung vereinbaren lassen. Leider halten sich nicht alle dran.
|
Zitat:
Zitat von F 18
Ich habe mich auch nicht auf crueltys Seite gschalgen ich habe von Anfang an betont dass ich anhalten würde (lies nach). Ich halte es nur für fraglich ob ein Veranstalter die haftungsrisiken einfach mit bezug auf die SPO und STVO auf die Teilnehmer übertagen kann, wenn die Einhaltung dieser Regeln wegen der Streckenverhältnisse in verbindung mit der Teilnehmerzahl schon rein rechnerisch fraglich sein könnte.
|
An dem Argument ist was dran. Aber nur scheinbar. Selbstverständlich muss der Veranstalter für geordnete Verhältnisse sorgen. In HD ist das Feld mittlerweile an seine absolute Grenze gekommen! Letztlich liegt aber die Verantwortung beim Teilnehmer, ob er bei einem Unfall anhält oder nicht und darüber gibt's halt nichts zu diskutieren. Du kannst doch auch keinem ins Auto fahren, nur weil er an einer Kreuzung im Halteverbot geparkt hat.