Zitat:
Zitat von Jahangir
Die Frage wurde doch schon beantwortet. Im Zweifelsfall gilt die Straßenverkehrsordnung. Oft ist es so, dass es in der Ausschreibung explizit drin steht. Was Tempo-30-Zonen betrifft, so wird aus Opportunitätsgründen nicht so auf die Einhaltung Straßenverkehrsordnung geachtet. Wenn jedoch ein Teilnehmer in der dritten Reihe auf einer engen Straße überholt und es zum Unfall kommt, so sind mit Sicherheit die Regeln der Straßenverkehrsordnung anzuwenden. Es gilt gerade nicht das Gesetz des Stärkeren. Im Triathlon gibt es auch Regeln zum Überholen und Windschattenfahren, die sich wunderbar mit der Straßenverkehrsordnung vereinbaren lassen. Leider halten sich nicht alle dran.
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Da ich ein Verfechter der Windschattenregel bin würde ich mir wünschen, dass diese auch von
allen beachtet wird, wie das mit den 10* 3m Abständen in Heidelberg aber überhaupt machbar sein soll musst du mir erklären.
Und ein Urteil in Juris dazu gefunden? eher nicht oder?