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Zitat von bort
Und in solch einem Fall kann man dann gegen einen solchen Anwalt nicht vorgehen? Aufgrund von Wucher oder wie auch immer das ein Jurist nennen mag.
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Schwierig, der Anwalt wird sich dumm stellen und behaupten, dass die Vss. des § 97a Abs. nicht vorliegen. Sollte es sich jedoch um einen auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwalt halten, dann ist sein Vorgehen kritisch zu würdigen. Ob sich daraus allerdings eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer ableiten lässt, wage ich zu bezweifeln. Im Zweifel kassiert die Kammer nur die Kammerbeiträge und die altgedienten Vorstandsmitglieder klopfen sich gegenseitig auf die Schenkel. Da geht es ein bisschen zu wie in der Sportpolitik.
Moralisch ist das Verhalten des Anwalts jedenfalls nicht in Ordnung, wenn er sich im gewerblichen Rechtsschutz auskennt. Das darf man aber jetzt auf keinen Fall verallgemeinern, Anwälte haben ohnehin einen recht schlechten Ruf, ich meine aber sehr zu Unrecht!
Cengiz