Zitat:
Zitat von dude
Ich bleib' bei dem, was ich sagte. Du hast Recht, aber das sollte man aus Praktikabilitaetsgruenden mal bei Seite lassen..
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Gerade aus diesen Gründen sollte man das nicht bei Seite lassen, ich finde es fahrlässig von Dir als Jurist und nicht besonders verantwortungsvoll gegenüber den Leuten hier, den Eindruck zu erwecken, Urheberrechtsverletzungen wären sowieso Internetrealität und "halb so schlimm", dass so was ganz schnell teuer werden kann sieht man ja gerade.
Zitat:
Zitat von dude
In Deinem zitierten Fall hast Du fuer das Bild bereits einmal abkassiert (bei tri2b).
Wenn Du unverkaufte Bilder online stellst, kannst Du diese ja technisch hinreichend schuetzen. Bleibt nur der 'screen print', der dann dreist ist und dem Du mit Wasserzeichen entgegen kannst.
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Ich muss Dir jetzt aber nicht den Unterschied zwischen Nutzungsrecht und Urheberrecht erklären oder?
Sonst würde mich ernsthaft interessieren, was Du während Deines Studiums gemacht hast.
Michael