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Alt 15.07.2009, 14:47   #62
Rhing
Szenekenner
 
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
Emails sind Willenserklärungen wie andere auch. Auch ne mündliche Äußerung oder ne Email sind wirksam, wenn keine Formvorschrift besteht. Der Haken liegt lediglich in der Beweisbarkeit des Zugangs und des Inhalts. Die Frage stellt sich aber nur noch eingeschränkt, denn der Abmahnende hat direkt oder indirekt ja hier Zugang. Sonst hätte er den Link ja nicht entdeckt. Und der Inhalt dieses Thread macht klar, daß da was zugegangen ist. Nur die Verbindung zwischen den Nick- und dem Realname müssen noch hergestellt werden.
Die guten Tips sollten sich m.E. auf IM beschränken, um zu vermeiden, daß der Abmahnende weiter mitliest.
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