Zitat:
Zitat von Willi
Das eine ist der Grundsatz "Nulla poena sine culpa", das andere "in dubio pro reo". Der erstere gilt im Sportrecht genauso wie im Strafrecht, der zweite nicht.
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Jetzt wird es immer wilder. Ich denke wir sollten das Fachjuristische beiseite lassen. Das verwirrt nur.
Kurz dazu:
"Nulla poena sine
lege" gilt auch im Sportrecht. Die "culpa" ("Schuld") muss auch vorhanden sein. Es gilt jedoch anders als im Strafrecht die Schuldvermutung bei einer positiven Kontrolle!
Gfundsaetzlich:
Strafrecht und Sportrecht sind zwei voellig verschiedene Baustellen, auch wenn richtigerweise in manchen Laendern mittleweile im Doping auch Strafecht greift.