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Aus meiner Sicht ist das Thema "Sportrecht" eh Problematisch. Wir reden ja hier in weiten Teilen nicht von einem Staatsrecht, dass sich mit Sportfragen auseinandersetzt sondern von einem selbstgegebenen Recht (Regelwerke, Satzungen, ...) die sich Vereine, Verbände, ... selbst gegeben haben.
Nur die handeln ja auch nicht in einem rechtsfreien Raum und unglücklicherweise greifen Entscheidungen auf Basis dieses "Sportrechts" u.U. in die rechtsstatliche Position (z.B. Hinderung/nicht Hinderung bei der Ausübung seines Berufes) einen Sportlers ein.
Ich mein, wenn man sich beim Boxen eine auf's Maul hauen lässt, dann ist das keine Körperverletzung Deines Gegners. Dafür hat der Staat dem Sport zunächst die Freiheit gegeben das so regeln zu dürfen.
Andererseits: Nicht umsonst sagt der Ulle dauernd: "Ich habe niemanden betrogen." Doping erfüllt meines Wissens nach nämlich nicht den Betrugstatbestand des Strafrechts (§263)
Also es ist schon recht Problematisch mit so rechtsstaatlichen Grundsätzen (wie in dubio oder ohne Schuld keine Strafe) auf das Thema loszugehen.
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