Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Wieso, weil Blumen pflücken verboten ist?

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Nein, aber ungeschütztes Blumenpflücken unter einer Brücke ist grob Fahrlässig: Es könnte ja jemand runtergestoßen werden, der einen erschlägt. Damit muss man immer rechnen.
Solltest Du die alte Frau auch noch kennen, richt das sogar sehr stark nach Heimtücke und Verschwörung. Also Vorsicht: Du stehst mit Deinem Post kurz vor einer längeren U-Haft.
