Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Keine Strafe ohne Schuld:
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Grundsätzlich stimme auch ich diesem Prinzip zu und halte es für richtig.
Die Frage der Nachweisbarkeit einer wissentlichen oder zufälligen Einnahme ist jedoch eher rhetorisch und deswegen aus meiner (nicht juristisch vorgebildeten) Sicht problematisch.
Ein Beispiel: Wenn ein Sportler mit seiner Freundin/Frau abspricht, dass Sie ihm ein konkretes auf der Dopingliste stehendes Mittel ins Essen mixt und er nicht weiß, wann und wie er das Mittel einnimmt, ist das dann kein Doping mehr? Die Frau/Freundin könnte bei einer evtl. Befragung ja auf ihr Zeugenverweigerungsrecht verweisen. Und wenn der Sportler kein Geständnis ablegt, kann eine verbotene wissentliche Einnahme nicht bewiesen werden. Auch das widerspräche meinem Rechtsempfinden

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Von daher eine spannende Diskussion.