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Alt 05.06.2007, 16:41   #16
Rhing
Szenekenner
 
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
@Klugschnacker: Näh, so sin' wer halt, "kämpfen für den Mandanten", und wenn wir es selber sind. Können Triathleten arrogant sein? Und wenn gut is, is gut!
@dude: Wir haben wohl beide gut zu tun. Deshalb jetzt erst mal "Friede, Freude, Eierkuchen".
@all: Man muß unterscheiden zwischen Strafrecht / Strafe und Vertragsstrafe. Strafe heißt, daß der Staat ein bestimmtes Verhalten so sehr mißbilligt, das es dafür bei Zuwiderhandlung Knast oder ne Geldstrafe an den Staat gibt. Hier hat der Staat dem Täter immer die Begehung der Tat, Vorsatz, etc. zu beweisen. Daran ändern auch vertragliche Regelungen nix.
Vertragsstrafe ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, d.h. die Sache von 2 Vertragspartner, also Käufer und Verkäufer oder Veranstalter und Athlet. Da wird eine bestimmte Zahlung an einen Vorgang gekoppelt. Z.B.: Auto gegen Knete und/oder zusätzlich pünktliche Lieferung des Autos, sonst gibts Preisabzug. Der Abzug vom Kaufpreis kann Ersatz für die Verspätung sein, sog. Verzugsschaden, oder einfach noch eine zusätzliche Zahlung, weil die Parteien das so vereinbart haben.
Letzteres wäre auch im Verhältnis zwischen Veranstalter - Athlet mit der Folge zu vereinbaren, daß im Vertrag genannte Strafzahlungen oder Rückzahlungen an den Veranstalter oder ein andere Institution geleistet sind. Bei diesen Vertragsstrafen, kann die sogenannte Beweislast, d.h. die Frage, was passiert, wenn ein Beweis nicht möglich ist, geregelt werden. Rechtlich möglich wäre auf z.B. die Regelung: "Der Athlet hat Antrittsgelder an den Veranstalter zurückzuzahlen, wenn anhand konkreter Tatsachen der Verdacht besteht, daß er gedopt hat und er nicht nachweist, daß Doping nicht vorliegt. Ist nachgewiesen, daß der Athlet gedopt hat, so hat er eine zusätzliche Vertragsstrafe in Höhe von 1 EUR an X-athlon und die im Forum tätigen Juristen zu zahlen." Die Formulierung ist natürlich so aus der hohlen Hand, da müßte man die Verträge kennen und mehr vom Doping verstehen. Das ist bei mir nicht der Fall. Jedenfalls hätte der Athlet bei Nichterweislichkeit Rückzahlungen zu leisten und - soweit Doping positiv nachgewiesen ist - eine weitere Vertragsstrafe zu zahlen.
Noch mal @Klugschnacker: Hat doch gut geklappt, der Trick von Dude, oder?
Gruß, Rhing
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