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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Eidesstattliche Versicherung, Vetragsstrafe etc.
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Alt 02.06.2007, 00:06   #13
swimslikeabike
Szenekenner
 
Benutzerbild von swimslikeabike
 
Registriert seit: 09.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 884
Zitat:
Zitat von dude Beitrag anzeigen
Da eidesstattliche Versicherungen vor einer Behoerde nicht grundlos abgegeben werden koennen, sind solche Erklaerungen gegenueber Veranstaltern folgenlos. Gibt es andere Moeglichkeiten?

Wie sieht es mit der durchsetzbarkeit von Vertragsstrafen aus, die z.B. der Schweizer 70.3-Veranstalter Teil seiner Atheltenvertraege macht?

Gruss
dude
Soweit ich das verstanden habe, kommt es eigentlich nicht so sehr auf die eidesstattliche Versicherung an sondern darauf, aus dem "Vertragsbestandteil" eidesstattliche Versicherung einen Betrugsvorwurf ableiten zu können - und ein Betrug wäre dann sehr wohl strafbar. Inwiefern das wieder nachweisbar ist, ist wahrscheinlich eine ganz andere Frage...
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