§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt 1Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die in Frankfurt abgegebene EV ist nicht strafbewehrt, da der Veranstalter keine zur EV-Abnahme zuständige Behörde ist.
Ich seh das auch ansonsten wie Doclaw: Gerade den Veranstalter eines Ironman würde ich gerne beraten, aber gegen Kohle. Wer bei einer Bank angestellt ist, kriegt seinen Scheck bzw. seine Überweisung, ich krieg die nur, wenn ich ne Rechnung schreibe und muß davon Miete, Gehälter, etc. bezahlen.

Da kümmer ich mich lieber um zahlende Mandanten oder um Leute, bei denen es wirklich notwendig ist, aber nicht um gewinnorientierte Unternehmen. Beim Startgeld gibt's ja auch keinen "Studententarif".
Ohne Vertragsstrafe oder pauschalierten Schadensersatz geht m.E. nix. Der Vertrag kommt mit oder ohne Doping zustande, wenn dort eine Vereinbarung besteht, wovon ich ausgehen. Welche Folgen ein Vertragsverstoß hat, ist eine 2. Frage. Für einen Betrug ist aber auch auch ein durch den Vertragsverstoß ausgelöster Schaden notwendig. Soweit keine Regelung eingearbeitet wird, könnte die Zahlung daher problematisch sein.