@ dude,
interessantes Thema! Es wird zwar überall und immer wieder nach der "Strafrechtskeule" gerufen (wie wir wissen, ist Strafrecht eigentlich ultima ratio), jedoch können zivilrechtliche Sanktionen viel drastischer ausfallen. Der Ansatz der Schweizer ist sicher diskutabel. Eine rechtliche saubere und (vor Gericht) wasserdichte vertragliche Regelung könnte ein Weg sein.
Wir kennen ja den Wortlaut der Frankfurter Erklärung noch nicht. Vielleicht wird dort ja auch z.B. Bezug genommen, auf eine gezahlte Antrittsprämie o.ä.?! Man könnte sie ggfs. auch als zivilrechtliches Garantieversprechen auslegen, mit der Folge, evtl. einen Anspruch aus der Garantie gegen den Athleten geltend zu machen?
Es gibt insgesamt sicher viele Möglichkeiten. Aber ehrlich gesagt, muss man hier keine kostenlose Rechtsberatung für Veranstalter einstellen. Die "eidesstattliche Erklärung" per se, dient wahrscheinlich nur der Schlagzeile.
Gruß
Doclaw
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