Zitat:
Zitat von Volkeree
Auf der Radstrecke habe ich bergab einen wenig langsameren Mitstreiter überholt.
Ein paar Sekunden später ertönte ein Pfiff und der Überholte bekam eine Karte. Ich kann und will das nicht beurteilen, frage mich aber, wenn ich bergab überholt werde, wie lange habe ich dann Zeit den erforderlichen Abstand aufzubauen?
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Steht IMHO ziemlich eindeutig in der Sportordnung, in dem Fall §G.3.2, d.h. er hat z.B. bei Sprint oder Kurzdistanz bis zu 15 sec Zeit, sich entsprechend zurückfallen zu lassen.
Zitat:
Zitat von Volkeree
Die Strecke in Altenar war nicht gesperrt und mich überholten bergauf ein Auto und sechs Motorräder. Da das Auto aber weiter vorne fahrende Radfahrer nicht überholen konnte entstand ein kleiner Stau. Ich ließ mich dann etwas hinter die Motorräder zurückfallen. Da setzte sich ein KR- Motorrad neben mich und fragte mich, warum ich nicht einfach "zwischen" die Gruppe Motorräder fahren würde. Diesen Windschatten hätte ich ja nicht zu verantworten.
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§G.3.4 sagt dazu
Die Windschatten-Zone von motorisierten Fahrzeugen entspricht einem unmittelbar hinter dem
Fahrzeugheck beginnendes Rechteck von fünfunddreißig (35) Metern Länge und drei (3) Metern Breite. Wettkampfteilnehmern ist es nicht gestattet, in der Windschattenzone von Rennbegleit-,
Medien-, oder sonstigen Fahrzeugen zu fahren.
Verantwortlich für die Einhaltung dieser Regel sind die Fahrer von motorisierten Fahrzeugen, nicht für Einhaltung der Regel, sondern für die Verhinderung der Möglichkeit! Also bist hier nicht Du, sondern der Fahrer des Fahrzeugs verantwortlich für die Einhaltung bzw. die Verhinderung der Nicht-Einhaltung.