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Alt 21.06.2009, 21:07   #244
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von rookie2006 Beitrag anzeigen
Lieber Hafu,

zeig mir mal den Vertrag, falls du ihn vorliegen hast! Und wenn es eine Anti-Doping Klausel gibt - es gibt ja noch keine Verurteilung gegen ihn, ja nicht einmal ein Verfahren.

Also nichts mit "Arsch in der Hose der Veranstalter" ;-)
Also ich kenn die aktuellen Profi-Verträge der Challenge Roth, des Ironman Frankfurt- die haben auf jeden Fall entsprechend Anti-doping-Klauseln, ebenso wie jeder übliche Sponsor-Vertrag. Wenn es in Klagenfurt unter den aktuellen Bedingungen des modernen Spitzensportes anders aussehen sollte, wär es mehr als fahrlässig.

Um eine Verdachtskündigung auszusprechen, braucht man keinen Dopingbeweis, sondern es reicht (zumindest im deutschen Recht)eine hinreichende und begründbare Störung des Vertrauensverhältnis, die eine Fortführung des vertragsverhältnis für einen der beiden Vertragspartner unzumutbar erscheinen lässt.

Man sollte bei dieser Gelegenheit vielleicht noch mal erwähnen: es gibt ein Geständnis über die Weitergabe von Dopingmitteln, dass von einer nicht entmündigten und geschäftsfähigen Person (Hempel) unterschrieben worden ist (und erst wesentlich später vom Anwalt mit fadenscheiniger Begründung widerrufen wurde). Ich glaube nicht, dass in Österreich Verhörmethoden à la Guantanamo üblich sind, die Vermuten lassen, dass das
Geständnis unter Anwendung von Folter zustande gekommen ist (einen Smilie verbeiße ich mir bei dieser Thematik)
Und es gibt die Aussage von Bernhard Kohl, der trotz seiner eigenen Verfehlungen als Zeuge absolut glaubhaft ist: alle von Kohls sonstigen Aussagen, die z.B. die Verwicklung von Matschiner betreffen, bezüglich des gemeinsamen Erwerbs der Zentrifuge etc. haben sich rückblickend als zutreffend erwiesen. Warum soll er ausgerechnet bei Aussagen über Hannes Hempel lügen?

Ergänzung Definition Verdachtskündigung:
Verdachtskündigung kann ausgesprochen werden, wenn das Vertrauensverhältnis aufgrund eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens zerstört ist.
(abzugrenzen von der Tatkündigung, bei der der kündigende Vertragspartner das vertragswidrige Verhältnis beweisen muss)

Da die Weitergabe von Dopingmitteln in Österreich wegen des dort vorhandenen Anti-Dopinggesetzes alleine schon ein strafbares Verhalten darstellt, wäre eine Verdachstkündigung also sogar unabhängig von der tatsächlichen Ausformulierung des Triangle-Vertrages allein aufgrund der allgemeinen Rechtslage möglich

Geändert von Hafu (21.06.2009 um 21:18 Uhr). Grund: Ergänzung Definition Verdachtskündigung
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