Zitat:
Zitat von Jahangir
Da wäre ich mir nicht so sicher. Es kommt drauf an, ob M-O in seiner Funktion als Arzt etwas erfahren hat. In seiner Funktion als ehemaliger Präsident der DTU unterlag er selbstverständlich keiner Schweigepflicht.
Die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht ist aber ein Gesichtspunkt,den Martin Engelhardt kannte, als er sein Gedächtnisprotokoll innerhalb der DTU verbreitete.
|
Hab ich nicht gelesen, dass M-O in Carlsbad und auf dem Weg in die Klinik dabei gewesen sei. Wenn nicht, dann sähe es anders aus, stimmt Cengiz.
Übrigens: Kennst du den Aufsatz zu Schweigepflicht vs Dopingvergehen, der auf S. 2 der Entscheidung zitiert wird? Wo bekommt man den denn evtl. her?