Zitat:
Zitat von hazelman
Liest sich in Teilen etwqas holprig, aber im Teil bzgl. des Beweisverwertungsverbots wg. Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (leider) konsequent.
Trotz alledem hat Frau Wisser sicher das Herz geblutet, als sie das hat unterschreiben müssen, bei all den Konsequenzen, die das noch für sie unden Verband haben wird.
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Da wäre ich mir nicht so sicher. Es kommt drauf an, ob M-O in seiner Funktion als Arzt etwas erfahren hat. In seiner Funktion als ehemaliger Präsident der DTU unterlag er selbstverständlich keiner Schweigepflicht.
Die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht ist aber ein Gesichtspunkt,den Martin Engelhardt kannte, als er sein Gedächtnisprotokoll innerhalb der DTU verbreitete.