Zitat:
Zitat von Klugschnacker
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Wobei auch hier, selbst von dem jungen Herrn Anwalt ("2 Anwälte - 3 Meinungen"

), Strafrecht und Zivilrecht nicht korrekt und umfassend ausgeleuchtet wird.
Es bedarf z.B. keiner grossen juristischen Klimmzüge und Kenntnisse, um z.B. eine Verdachtskündigung (siehe z.B. den bekannten Fall der Kassiererin von Kaisers Supermarkt in Berlin) gegen einen auffälligen Profisportler seitens des verantwortlichen Veranstalters auszusprechen und durchzuziehen. Leider wird dieses Instrument so gut wie selten in Erwägung gezogen bzw. benutzt. Wenn man von Abschreckung und wirklicher Ehrlichkeit im Anti-Dopingkampf spricht, sollte man dann auch wirklich alles benennen.
Gruß HerbieX.