18.06.2009, 09:43
|
#609
|
|
Zitat:
Zitat von LidlRacer
Ich habe mich in der Tat auch schon gefragt, warum Doping nicht zumindest in bestimmten Fällen, insbesondere wenn es um Preisgelder geht, als Betrug (§ 263 StGB) behandelt wird.
"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Kann mich mal ein Jurist aufklären, warum dieser Straftatbestand nicht erfüllt ist, wenn ich durch Doping das Preisgeld für den 1. Platz gewinne, welches aber eigentlich einem anderen zustünde, ich aber durch Unterschreiben von irgendwelchen Antidoping-Erklärungen den falschen Eindruck erwecke, ich wäre sauber?
Scheitert es evtl an dem Wörtchen "rechtswidrig"?
Kann mich da mal einer der anwesenden Juristen aufklären?
|
So was ist in Deutschland einer Promotion vorbehalten und nicht für so schlichte Umgebungen wie ein Triathlonforum geeignet
Cengiz
|
|
|