entschuldigt meine Ungenauigkeit, ich habe woandres gerade etwas von 2 m gelesen. Wenn ich mir meine Fall genau anschaue, hatte der Radweg eine "nutzbare Breite von 1,50/1,60 m" , dann ein dicker durchgehender weißer Streifen links und eine Böschung mit recht hohem/langen Grashalmen links. Es war also ein in zwei Richtungen befahrbarerer Weg. Der weiße Streifen links, war die Abgrenzung zu einem Parkplatz bzw. der Asphaltstraße des Parkplatzes, hier erhoffe ich mir auch noch ein Indiz, da der Mofa-Fahrer eingentlich auf seiner Seite noch 5 Meter Platz zum Ausweichen hatte, während ich eine Böschung hochfahrer müßte.
Aber sei es wie es sei, nach meinen ersten Recherchen gewinne ich den Eindruck, das wir auf Radwegen nichts zu suchen haben, zu viele Pflichten aber keine Rechte bzw. Vorteile. Ich habe soebend von einem Urteil gelesen, da ist ein Radfahrer bei eintretender Dunkelheit, auf ein "unbeleuchtetes Polizeipferd" aufgefahren (auf einem Radweg !!!), Urteil des Richters: selber Schuld, das Pferd hätte auch ein Mensch sein können.
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