Zitat:
Zitat von Joerg aus Hattingen
Sorry, aber Arne hat genau die Grundprinzipien des Rechtsstaates dargelegt. In einem Strafprozess muss einem Angeklagten die Schuld bewiesen werden, ein Angeklagter muss nicht seine Unschuld beweisen, er gilt nämlich a priori bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig.
Diesbezüglich hat SV nichts weiter als sein Recht in Anspruch genommen.
Joerg
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Ein Verfahren in der Sportgerichtsbarkeit ist aber kein Strafverfahren, sondern entspricht von den juristischen Grundsätzen her eher einem Zivilverfahren (insbesondere auch weil die "Waffen" des Verbandes im Vergleich zu den Waffen des Staates in einem Strafverfahren (ermittlungstaktische Möglichkeiten, Sanktionsdrohungen) äußerst stumpf sind).
Hier gibt's kein in "dubio pro reo", sondern einen Anscheinsbeweis (von Schuld ist auszugehen, wenn mehr (Indizien) für ein Vergehen sprechen als dagegen) und z. b. auch ein Beweislastumkehr. Bei Auffinden einer verbotenen Substanz muss ein Athlet z. B. seine "Unschuld"
beweisen und nicht der Verband seine "Schuld" (man erinnere sich nur an die Baumann-Zahpasta-Geschichte).
Ob Vuckovic seine Unschuld "bewiesen" hat, mag jeder für sich selbst entscheiden.
Ob im Sinne eines Anscheinsbeweis bei Würdigung sämtlicher bekannten Fakten mehr für eine Unschuld Vuckovic als eine Schuld spricht, halte
ich ebenfalls für fragwürdig.
Das Mindeste, was die DTU der Öffentlichkeit aber schuldig ist, darauf hat Arne ja auch schon hingewiesen, ist eine ausführliche Begründung,
warum sie zu ihrer Einschätzung gelangt ist.
Denn egal ob Strafverfahren, Zivilverfahren oder Verbandsgerichtsbarkeit: Urteile, die nur aus zwei Schreibmaschinenzeilen bestehen, gibt es nicht!