Wenn mich nicht alles täuscht (soll mich jemand (oder Kurt) korrigieren wenn es nicht so ist), dann gab es diese Sachlage ja schon ein paar Mal, und ich hatte folgenden Sachverhalt in Erinnerung:
1. Prinzipiell hat jeder Veranstalter Hausrecht, kann also entscheiden wen er starten lässt.
2. Wenn allerdings jemand dadurch an der Ausübung seines Berufes oder seines Lebensunterhaltes gehindert wird sieht das wohl anders aus, ich glaube Katja Schumacher hat so mal einen Start auch mit Hilfe eines Richters durchgesetzt.
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