Zitat:
Zitat von sybenwurz
.Davon abgesehen, haben wir Probleme mit nachträglich angebrachten Verkleidungen am Rad, weil die das Reglement eigentlich nicht zulässt.
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Seit wann? Ich dachte, es dürfen am Hinterrad Verkleidungen angebracht sein:
Guggst Du Sportordnung von 2008:
"G.2 Ausrüstung
Das verwendete Zweirad darf allein durch menschliche Muskelkraft vorwärts bewegt werden.
a) Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen an Wettkampfrad (
ausgenommen Hinterräder) und Körper des Wettkämpfers sind nicht erlaubt."