Zitat:
Zitat von kampftreter
das ist Quatsch frag mal deinen örtlichen Taxifahrer wie das mit der "Pflicht" denn so aussieht
und vor allem wie datt so gehandhabt wird
und wenn du es auch vielleicht gerne so hättest ich muss dir gar nix verkaufen ...ich leg meine Preise selber fest
und wenn ich dich mag...dann kannst die bezahlen...so läuft datt
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jo preise festlegen kannst wie du magst, kannst aber nicht sagen dass du mich nicht bedienst oder mir nix verkaufst weil du mich nicht mags. das sind zwei zieml. unterschiedliche fälle, wenn sie auch letztlich das gleiche resultat haben.
mit dem gleichbehandlungsgesetz hätte n guter anwalt leichtes spiel die brötchen einzuklagen. klar das beispiel is trivial, aber in anderen maßstäben war das alles schonmal da.
in dem moment wo der bäcker n schaufenster hat und in dem schaufenster n brötchen liegt an dem n preisschild hängt unterbreitet er jedem der vorbei kommt ein angebot(näml. dieses brötchen für X-euro). nimmt ein passant das angebot an, äußert also seine kaufabsicht liegt ein vertragsverhältnis vor von dem der verkäufer normalerweise nicht einfach zurück treten kann. in dem moment is der käufer dem händler gegenüber verpflichtet den kaufpreis zu erstatten und der händler wiederum verpflichtet das brötchen zu übergeben.