Zitat:
Zitat von dude
Gefragt war nicht, wie Verjaehrung in Deutschland geregelt ist, sondern was deren soziologischer Hintergrund ist. Solange Du irrelevante Paragraphen rezitierst, wird man Juristen zu recht den fehlenden Blick ueber den Tellerrand vorwerfen.
Und bitte sag, dass Dein Avatar nicht dafuer steht, was ich jetzt vermute
Sorry for my rambles
dude
|
nu sei ma nicht so hart - ist auch kein einfaches Thema - und im Zivilrecht läßt es sich ja noch relativ leicht erklären.
Aber KS Frage hat bei uns gestern abend noch zu einer angeregten Diskussion geführt - war echt lustich den alten Wessel wieder rauszusuchen, etc. allerdings war das alles wenig ergiebig.
Irgendwann gegen 0:00 nachdem wir über Kant / Hegel - Strafzumessungsregel, etc... müde geworden waren, kamen wir zu dem simplen Ergebnis:
Verjährung im Strafrecht bedeutet, dass es irgendwann mal "Schluß" sein muß - irgendwann sollte man alte Sachen Ruhen lassen, sie lassen sich kaum oder nur sehr schlecht beweisen. Dem Geschädigten wird es nicht mehr helfen, der Täter hat schon lange bewiesen, dass er auch gesetzeskonform leben kann - keiner hat z.B. nach 50 Jahren noch ein Interesse daran, ob eine heute arme Oma, damals im Edeka um die Ecke ne Wurscht geklaut hat...
Es ist von daher wohl eher ein Gedanke / ein Instrument aus der Praxis als aus der Theorie.