verjährung: kampa hatte shcon nicht ganz falsch gelegen. ich kann mich nicht erinnern, dass im studium mal gründe für verjährung behandelt wurden, aber ich weiß noch ein bisschen was über straftheorie:
die gründe für die bestrafung von kriminellen sind nämlich
1. vergeltung (was aber im dt. recht heute nicht mehr so im vordergrund steht wie zb in den USA)
2. prävention. durch die strafe sollen einerseits potentielle straftäter abgeschreckt werden (klappt aber slebst bei der todesstrafe nicht wirklich gut, wie man sieht) und zum anderen diejenigen, die bereits eine strafe verbüßt haben, von weiteren taten abhalten.
ich meine, es gab noch einen 3. punkt, aber das weiß ich jetzt nicht mehr.
so, warum soll man jetzt ein delikt nach 10, 12 jahren noch vergelten? mord & völkermord verjähren nie, weil das eben besonders schlimme delikte sind, da kommt der rachegedanke noch stärker zum tragen. für alles andere gibts je nach schwere der tat eben relative verjährungsfristen.
und der zweite punkt, die prävention... naja, ich könnt mir denken, dass es da nicht mehr viel zu präventionieren gibt, wenn jemand vor 10 jahren was angestellt hat und seitdem nicht wieder starffällig wurde?
das sind wie gesagt vermutungen, ich weiß es nicht genau, warum delikte verjähren. ein weiterer grund könnte auch sein, dass es wenig soinnvoll ist, uralte fälle aus der mottenkiste zu kramen, bei denen aufgrund der langen zeit, die seither ins land gegangen ist, sowieso die ermittlungen schwierig werden.
übrigens @ratzfatz: hochsta
bler war gut!!
kommt da der schwabe in dir durch?
