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Alt 27.05.2009, 14:46   #41
DasOe
Szenekenner
 
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Registriert seit: 09.10.2006
Ort: im Westerwald
Beiträge: 5.062
Habe mir mal die Race-Infos angesehen ...

Zitat:
Eigenverpflegung
Es ist erlaubt, jeweils 50 m nach der Verpflegungsstelle in Bergen-Enkheim (Rad 1) und der Verpflegungsstelle „engelbert strauss“ (Lauf 4) auf der Strecke der IRONMAN European Championship eigene Verpflegung von persönlichen Betreuern anreichen zu lassen.
Zureichungen außerhalb der vom Veranstalter markierten Zonen, wird gemäß Sportordnung, als unerlaubte Annahme von Hilfe mit einer Zeitstrafe von 6 Minuten geahndet.
Wusste nicht, dass die Eigenverpflegungsstationen inzwischen limitiert sind, interessant.

Frage: Welche Sportordnung? Es kann sich hier nur um die veranstalter-eigenen Wettkampfbestimmungen handeln, alles andere erzeugt den Eindruck eines verbands-konformen Regelwerkes.

Frage: 6 Minuten Zeitstrafe auf der Laufstrecke? Da es auf der ganzen Laufstrecke keine Penaltybox gibt, wo soll diese Zeitstrafe abgesessen werden oder wird sie auf die Endzeit addiert?

Zitat:
Das Tragen eines Neopren-Anzuges ist bis zu einer Wassertemperatur von 24,9°C erlaubt.
Ah hier steht es. Damit den Eisenmännern und -frauen beim schwimmen auch wirklich nichts passiert, ausser gekocht zu werden.

Zitat:
Der Wettkampf auf der Rad- und der Laufstrecke darf nicht mit freiem Oberkörper bestritten werden. Der Kleiderwechsel hat ausschließlich in den Wechselzonen zu erfolgen. Die Startnummer ist während des Radfahrens klar sichtbar auf dem Rücken und während des Laufens klar sichtbar auf der Vorderseite des Körpers zu tragen und hat jederzeit unverdeckt und ungefaltet zu sein. Der an der Startnummer befestigte Talon darf in keinem Fall von der Startnummer abgetrennt werden.
Im Falle einer Zuwiderhandlung kann es zu einer Strafe kommen.
Immer wieder schön wachsweiche Formulierungen zu verwenden. Was passiert, wenn gegen die vorher genannten Punkte verstossen wird? Vermutlich nichts ...

Zitat:
Wir bitten um Abgabe eines einwandfreien und sämtlichen Reglements entsprechenden Fahrrads. Gleiches gilt für den zu benutzenden Helm.
Aha vorher werden zwar irgendwelche Normen zitiert (die es zum Teil nicht mehr gibt) aber wirklich schön formuliert "sämtlichen Reglements" ...

Zitat:
Es ist verboten, sich am Fahrrad nackt zu entkleiden.
Was passiert, wenn es doch einer macht?

Mir ist aus eigener Erfahrung klar, wie schwer es ist, durchgehend griffige und nur aufs Nötige bezogene Regeln bzw. Bestimmungen zu formulieren. Wenn es jedoch unbestimmt und grauzonig ist, dann ist niemand damit geholfen.

Unprofessionell finde ich die späte Veröffentlichung der "Sportordnung" die sich anscheinend jedes Jahr nach Gusto ändert und dem Athleten somit keine Verlässlichkeit garantiert.
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